Aufsicht

Behörden

Der Regierungsrat des Kantons Bern und die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ) überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen aufsichtsrechtliche Verfahren ein.

Revision

Jedes Notariatsbüro im Kanton Bern wird einer jährlichen Kontrolle durch einen Notaren und einen Buchprüfer unterzogen. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden.

Berufsverband

Neben der Kontrolle durch die kantonale Aufsichtsbehörde hat der Verband bernischer Notare (VbN) mit der Disziplinarkommission eine verbandsinterne Kontrollorganisation geschaffen, welche auf Antrag hin versucht, Auseinandersetzungen zwischen Notaren oder zwischen Notaren und ihren Klienten gütlich zu regeln.

Standesregeln

Die Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notariat werden auch in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden.

Berufshaftpflicht

Jede Notarin und jeder Notar hat als Voraussetzung für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung durch die DIJ eine Berufshaftpflicht-Versicherung über eine Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Franken pro Jahr abzuschliessen.

Was tun bei Problemen?

Ausbildung, Unabhängigkeit und Verantwortung sind Eckpfeiler des freien Berufsnotariats. Diese Eckpfeiler sorgen zusammen mit den Standesregeln und einer strengen Aufsicht für speditiv erbrachte, qualitativ hochstehende Dienstleistungen der bernischen Notare und Notarinnen. Dennoch kann es vorkommen, dass Klienten mit der erbrachten Leistung oder deren Honorierung nicht zufrieden sind. Was ist in einem solchen Fall zu tun?

  • Teilen Sie Ihrem Notar, Ihrer Notarin den Grund Ihrer Unzufriedenheit mit. Verlangen Sie Auskunft oder allenfalls Unterlagen.
     
  • Sollten Sie von dieser Antwort nicht befriedigt sein, so wenden Sie sich an die Disziplinarkommission des VbN.
     

Präsident: 
Fankhauser Christoph, Notar und Fürsprecher, Fabrikstrasse 6, 3360 Herzogenbuchsee,
Telefon 062 956 60 80
Sekretär: 
Bärtschi Markus, Notar und Fürsprecher, Thunstrasse 68, 3074 Muri,
Telefon 031 951 04 42
 

  • Wie der Name sagt, versucht diese Kommission bei Auseinandersetzungen zwischen Klienten und Notaren bzw. Notarinnen zu schlichten. Stellt die Disziplinarkommission bei ihren Untersuchungen fest, dass Vorschriften über die Berufsausübung oder Standesregeln verletzt wurden, so kann sie Disziplinarstrafen ausfällen (Verweis, Busse bis zu CHF 10'000.00, Antrag auf Verbandsausschluss). Darüber hinaus kann die Kommission bei schweren Regelverletzungen beim Vorstand des VbN eine Anzeige erstatten.
     
  • Der Regierungsrat und die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen aufsichtsrechtliche Verfahren ein.


Adresse: 
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, 3011 Bern