Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen zur rechtlichen Seite Ihrer Ehe. Wir legen Ihnen die momentane rechtliche Situation Ihrer Beziehung dar, zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Güterstände auf und erarbeiten für den Fall der Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten die optimale vermögensrechtliche Lösung für Sie.
Sind Sie verheiratet oder wollen Sie nächstens heiraten? Sind Sie oder Ihr Ehepartner selbständigerwerbend? Wem gehört was? Wissen Sie, in welchem Güterstand Sie und Ihr Ehegatte leben und welche Konsequenzen daraus resultieren?
Möchten Sie zum Beispiel ein eigenes Geschäft aufbauen? Möchten Sie getrennte Vermögensverhältnisse? So können wir mit einem Ehevertrag, welcher von Gesetzes wegen öffentlich beurkundet werden muss, die für beide Seiten optimale Regelung herbeiführen.
Soll für den Fall des Ablebens des einen Ehegatten, der andere gegenüber den weiteren Erben möglichst gut gestellt sein? So kann dies ebenfalls mit einem Ehevertrag durch Zuweisung des so genannten Vorschlags erreicht werden, da die güterrechtliche Regelung der erbrechtlichen vorgeht. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Praxisbeispiel "Ehevertrag oder Erbvertrag"
Flyer "Ehevertrag - muss Eheglück geregelt werden?"