Erbrecht

Fragen?

In erbrechtlichen Fragen können wir Ihnen kompetent Auskunft erteilen. Wir setzen Ihre letztwillige Verfügung oder Ihren Erbvertrag auf und nehmen auch die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen, die Errichtung des Nachlass-Inventars, die Errichtung der Erbenscheine, die Erbschaftsverwaltung, die Willensvollstreckung und die Erbteilung vor.

Testament

Eine durchdachte, klare Regelung für den Todesfall, sei es ein Testament oder ein Erbvertrag, kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Vielmehr hat man damit mannigfaltige Möglichkeiten, das eigene Vermögen zu verteilen, jemanden besonders zu bedenken oder eine Geschäftsnachfolge zu regeln.

Erbanspruch

Sind Sie sich bewusst, dass 

  • der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlassvermögens an die (gemeinsamen und nichtgemeinsamen) Nachkommen des Erblassers ausbezahlen muss?
  • der überlebende Ehegatte zur Erfüllung dieser Pflicht unter Umständen sogar gezwungen sein kann, seine Liegenschaft (Haus/Wohnung) zu verkaufen?
  • selbst ein langjähriger Konkubinatspartner keinen Erbanspruch hat, wenn Sie ihn nicht bewusst in einer Verfügung von Todes wegen begünstigen?

Krisenherde

Der eigene Todesfall ist immer ein heikles Thema. Dennoch sollte man sich rechtzeitig damit befassen. Erbquoten, Pflichtteile, Ausgleichung und Erbteilung – all dies sind erbrechtliche Begriffe möglicher Krisenherde der Zukunft, die sich – im Vergleich zum Aufwand bei einem Erbstreit – mit einem minimalen Aufwand verhindern lassen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Begünstigung des Lebenspartners

Flyer "Testament und Erbvertrag - wer erbt?"