Sie wollen sich selbständig machen, ein eigenes Geschäft gründen oder mit einer anderen Gesellschaft eng kooperieren. Welche Gesellschaftsform ist dazu geeignet? Wie sind die Haftungsverhältnisse? Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Welche Folgen hat der Handelsregistereintrag? Alles Fragen, in welchen die Notarin oder der Notar Sie umfassend berät.
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie eine Notarin oder einen Notar beiziehen. Wir beurkunden die Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Stiftungen. Gleichzeitig errichten wir die notwendigen, für die jeweilige Gesellschaft individuell angepassten Statuten. Wir fassen Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge, Gesellschaftsverträge sowie Pool- oder Aktionärsbindungsverträge ab.
Sie wollen die Gesellschaftsform Ihres Geschäfts ändern, die Statuten anpassen oder das Gesellschaftskapital erhöhen. Wir zeigen Ihnen die gesellschafts-, abgabe- und steuerrechtlichen Folgen auf, beurkunden die Änderungen und sorgen für den Eintrag im Handelsregister.
Ob Neueintragung, Änderung oder Löschung, wir beraten Sie und organisieren den Verkehr mit den jeweils zuständigen Handelsregisterämtern, und zwar schweizweit.
Die rechtzeitige Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen entscheidet oft über dessen Fortbestand. Der Notar oder die Notarin berät und unterstützt Sie in diesem Zusammenhang in sämtlichen erb- und steuerrechtlichen sowie unternehmerischen Fragen.
Flyer "Gesellschaftsrecht - AG oder GmbH - was passt zu meinem Geschäft?"