Neben den Arbeiten, die bei einem Liegenschaftskauf durch eine Notarin oder einen Notar von Gesetzes wegen auszuführen sind, stehen wir Ihnen auch bei Fragen rund um die Tragbarkeit, die Mittelbeschaffung und die Abwicklung beratend und unterstützend zur Seite. Wir sind in diesem Zusammenhang auch Ihr Kontakt für steuerliche, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen.
Sie können eine Liegenschaft zu Alleineigentum oder zu gemeinschaftlichem Eigentum (Miteigentum oder Gesamteigentum) besitzen bzw. erwerben. Je nach Eigentumsform ist die Verfügbarkeit anders ausgestaltet. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und erarbeiten mit Ihnen die für Sie optimale rechtliche Lösung.
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere, sehr verbreitete Form des Miteigentums. Wir sind zuständig für die Begründung von Stockwerkeigentum und haben eine grosse Erfahrung in der rechtlichen Organisation von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften, insbesondere in der Ausgestaltung von Stockwerkeigentümer-Reglementen.
Ihre Liegenschaft kann mit einem Wohnrecht zugunsten einer Person belastet werden. In diesem Fall sprechen wir von einer Personaldienstbarkeit als Dienstbarkeitslast. Ihre Liegenschaft kann aber auch mit einem Wegrecht zulasten einer Nachbarparzelle erschlossen werden. In diesem Fall sprechen wir von einer Grunddienstbarkeit als Dienstbarkeitsrecht. Wir beraten Sie beim Errichten und Löschen dieser und weiterer Verpflichtungen, unterstützen Sie bei den Verhandlungen und sorgen nach der Einigung für den Eintrag im Grundbuch. Seit dem 1. Januar 2012 ist jede Errichtung oder Abänderung einer Dienstbarkeit zwingend öffentlich zu beurkunden.
Den Erwerb eines Grundstücks oder einer Liegenschaft können die Wenigsten aus eigener Kraft finanzieren. Um den Kauf dennoch zu ermöglichen, kann der Eigentümer das Grundstück an ein Finanzierungsinstitut verpfänden. So erhält er im Gegenzug einen Kredit (Geld) für die Kaufpreiszahlung zur Verfügung gestellt. Das von der Bank in einem solchen Fall gewährte Darlehen nennt man Hypothek.
Für die Sicherstellung der Hypothek werden auf dem Pfandobjekt (Grundstück) Schuldbriefe errichtet. Wir beraten Sie über die Art, Höhe und Stückelung der Schuldbriefe, beurkunden sie und sorgen für den Eintrag im Grundbuch.