Benötigen Sie eine notarielle Dienstleistung?

Anhand der nachfolgenden Fragestellungen werden Ihnen typische Praxisbeispiele aus dem Alltag Ihrer Notarin / Ihres Notars ilIustriert.

Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene gesetzliche Regelungen gelten. Durch einen Ehevertrag können Ehepartner die gesetzlichen Bestimmungen ihren Bedürfnissen entsprechend individuell abändern. So kann z.B. der gesetzliche Güterstand geändert oder ein anderer Güterstand vereinbart werden. Ebenfalls können Vereinbarungen für den Todesfall eines Ehepartners getroffen werden. Gerne hilft Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar bei der Beantwortung sämtlicher Fragen zu den rechtlichen Aspekten Ihrer Ehe und erarbeitet mit Ihnen die optimale vermögensrechtliche Lösung.

Obwohl man nicht gerne über den Tod spricht, muss man sich früher oder später mit ihm beschäftigen. Dazu gehört auch die Frage, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Soll nicht allein das Gesetz diese Frage beantworten, bestehen verschiedene Möglichkeiten, den eigenen Nachlass zu regeln. So können Sie z.B. ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag abschliessen, in welchem Sie ihr Vermögen verteilen, jemanden besonders beschenken oder eine Geschäftsnachfolge regeln. Gerne hilft Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar bei der Planung Ihres Nachlasses.

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist schmerzlich. Trotzdem müssen Angehörige nebst der Trauerbewältigung meist rasch das Wichtigste organisieren und erste Schritte einleiten. Umso wichtiger ist es für das eigene Umfeld, dass es sich schnell über wichtige Dokumente, Kontakte und Wünsche des Verstorbenen informieren kann. Der VbN stellt in der Broschüre «Angaben zu meiner Person und meinem Vermögen für Notfälle oder im Todesfall» ein vorbereitetes Raster zur Verfügung, in welchem Sie sämtliche Angaben zu Ihrer Person sowie Ihre persönlichen Wünsche äussern können. Falls Sie sich ebenfalls damit auseinandersetzen, Ihren Nachlass zu planen, so können Sie sich gerne an Ihre Notarin oder Ihren Notar wenden. Sie oder er unterstützt Sie bei sämtlichen erbrechtlichen Fragen.

Ein Todesfall ereignet sich nicht selten plötzlich und ist für das eigene Umfeld schwer. Trotzdem müssen die Hinterbliebenen verschiedene administrative Arbeiten erledigen. Der VbN stellt eine «Checkliste für Hinterbliebene» zur Verfügung, damit Sie sich rasch über die wichtigsten Schritte und notwendigen Dokumente informieren können. Brauchen Sie Hilfe? Ihre Notarin oder Ihr Notar steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

Mit einem Vorsorgeauftrag lassen sich Vorkehrungen für sämtliche Lebensbereiche treffen. Sie können so sicherstellen, dass sich bei Eintritt Ihrer Urteilsunfähigkeit eine von Ihnen beauftragte Person um die notwendigen persönlichen Angelegenheiten kümmert. Gerne hilft Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar bei der Erstellung Ihres Vorsorgeauftrags.

Immer mehr Menschen erben erst im Pensionsalter. Deshalb überlegen sich viele Eltern, ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen. Eine erfreuliche Sache für die Beschenkten, welche jedoch später zu bösen Überraschungen führen kann. Beabsichtigen Sie, Ihre Kinder zu beschenken oder das Haus auf die Kinder zu übertragen? Gerne hilft Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar weiter, damit die Freude an der Schenkung lange währt.

Wer ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder Land kauft, benötigt mehr als eine Quittung, um als Eigentümer zu gelten. Ausserdem stellen sich mit dem Erwerb einer Liegenschaft weitere rechtlichen Fragen, so z.B. über die Eigentumsform, die Finanzierung und die Errichtung von Schuldbriefen, die eingetragenen Dienstbarkeiten, etc. Gerne unterstützt Sie Ihre Notarin oder Ihr Notar bei der Klärung aller rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Grundstückkaufvertrag anfallen.

Grundsätzlich ist der Handel mit Grund und Boden frei. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken ist dies anders. Das bäuerliche Bodenrecht sieht diverse Einschränkungen vor, z.B. das Erfordernis einer Bewilligung, das Realteilungs- und Zerstückelungsverbot sowie die Belastungsgrenze. Ebenfalls bestehen spezielle Vorschriften bei familien-internen Geschäften bzw. bei landwirtschaftlichen Grundstücken, die sich im Nachlass befinden. Gerne unterstützt Sie Ihre Notarin oder Ihr Notar bei sämtlichen Fragen rund um das bäuerliche Bodenrecht.

Wer sich selbständig machen will, ein eigenes Geschäft führt oder aufbauen will, muss sich früher oder später mit dem Gesellschaftsrecht befassen. Es geht dabei z.B. um Fragen der Haftung, der Art der Zusammenarbeit mit Partnern und der steuerlichen Folgen. Je nach Ihren Vorstellungen eignen sich unterschiedliche Gesellschaftsformen. Gerne hilft Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar bei der Beantwortung der massgebenden rechtlichen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht sowie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft.